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AGBs

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Verträge und Angebote der Lefebvre Fexor Consulting Company (nachfolgend "Fexor" genannt) mit Sitz an der Langegasse 127, 4104 Oberwil, Baselland, Schweiz. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Fexor stimmt diesen schriftlich zu.

2. Leistungen

Fexor bietet IT-Beratungsdienstleistungen an, insbesondere in den Bereichen:

  • IT-Strategieberatung
  • Softwareentwicklung
  • IT-Infrastruktur
  • Daten Strategie
  • Support und Wartung

Der Umfang der Leistungen wird individuell im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von Fexor schriftlich oder mündlich annimmt oder eine Auftragsbestätigung durch Fexor erfolgt. Angebote von Fexor sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Preis. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST).

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Fexor berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu verlangen.

(3) Fexor behält sich das Recht vor, bei längeren Projekten Zwischenabrechnungen zu stellen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Fexor alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig sind. Verzögerungen oder zusätzliche Aufwände, die durch die unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

6. Haftung

(1) Persönliche Haftung: Als Einzelunternehmer haftet Timothee Louis Lefebvre persönlich für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag.

(2) Fexor haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Fexor nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht.

(3) Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(4) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Eine Haftung für Datenverluste wird nur übernommen, wenn Fexor den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten in adäquaten Intervallen gesichert wurden.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Fexor verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Details können der Datenschutzerklärung auf der Webseite von Fexor entnommen werden.

8. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den individuell getroffenen Vereinbarungen und beträgt in der Regel [z. B. 12 Monate für langfristige Projekte oder Wartungsverträge].

(2) Beide Parteien können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt.

(3) Im Falle einer ordentlichen Kündigung vor Vertragsende sind die bis dahin erbrachten Leistungen von Fexor durch den Kunden zu vergüten.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Fexor in 4104 Oberwil, Baselland, Schweiz.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.